Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Dieser Lehrgang soll es Handwerkern ermöglichen, eine Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" nach DGUV V3 zu erhalten.
Ein Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit der Ausführung solcher Arbeiten betrauen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. Im Rahmen der Schulung werden diese elektrischen Kenntnisse vermittelt. Die theoretische und praktische Ausbildung geht speziell auf die Aufgabengebiete der Teilnehmer ein.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Absolvent ein Zertifikat als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft.
Lehrgangstermine
Termine auf Anfrage
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