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Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten

 

 

Dieser Lehrgang soll es Handwerkern ermöglichen, eine Ausbildung zur
"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" nach DGUV V3 zu erhalten.

Ein Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit
der Ausführung solcher Arbeiten betrauen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist.
Im Rahmen der Schulung werden diese elektrischen Kenntnisse vermittelt.
Die theoretische und praktische Ausbildung geht speziell auf die Aufgabengebiete
der Teilnehmer ein.

 

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Absolvent ein Zertifikat als
"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft.

 

 

Lehrgangstermine
 

Termine auf Anfrage

 

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